Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der forensity ag

1  Geltungsbereich

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der forensity ag (CHE-235.601.483).

Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Produkte sowie Leistungen von forensity. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. An abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen ist forensity nur gebunden, wenn forensity diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

forensity beliefert ausschliesslich Behörden und gewerbliche Kunden. Privatpersonen werden nur auf Anfrage beliefert.

2 Angebot und Vertragsschluss

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, sind Angebote von forensity, ungeachtet ob sie aufgefordert oder unaufgefordert abgegeben werden, freibleibend (Art. 7(1) OR). Ein Vertragsschluss kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch forensity zustande. Soweit eine Auftragsbestätigung erteilt wird und diese offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für forensity nicht verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3 Produkte und Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Im Angebot ist angegeben, ob die Preise der Produkte und Leistungen inkl. oder exkl. MWST sind. Die Produktpreise sind zzgl. Transportkosten.

4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch forensity steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von forensity durch Zulieferanten und Hersteller.

5 Lieferung

Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt forensity und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

6 Gewährleistung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt für Behörden und gewerbliche Kunden 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen forensity stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

forensity kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt;
  • Ersatz durch ein neues Produkt;
  • Gutschrift von (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung oder
  • Minderung

erbringen.

7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von forensity.

8 Zahlung

Die Zahlungsfrist beträgt 20 (zwanzig) Kalendertage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug stehen forensity die Rechte gemäss Ziffer 7 zu (Rückbehalt von Lieferungen etc.). Zudem ist forensity berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozent (5%) p.a. auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn forensity über den Betrag verfügen kann. Während der Dauer des Verzuges ist forensity auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

9 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen forensity, als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

10 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dieser Seite verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.

11 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

Für die Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesen AGB, den Auftragsbestätigungen und Verträgen sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Luzern, Gerichtsstand Luzern, ausschliesslich zuständig.